Welche Aufgaben soll die Betreuungskraft übernehmen?
Welches Sprachniveau und welche Erfahrung sind erforderlich?
Die Fahrtkosten sind vom Herkunftsland der Betreuer:innen und dem Wohnort der zu pflegenden Person abhängig.
Wie viel Pflege wird tatsächlich benötigt?
Abhängig von der offiziellen Einstufung.
Die Servicepauschale deckt alle administrativen Leistungen ab – von der Vermittlung bis zur fortlaufenden Betreuung und Qualitätssicherung.
Die Kosten richten sich nach den individuellen Wünschen und Anforderungen an die Betreuungskraft – wie Sprachkenntnisse, Erfahrung und Aufgabenbereich. Der Mindestpreis beträgt 75 € pro Tag inklusive SVS-Beitrag und Hauptpflichtversicherung.
Die Servicepauschale deckt alle administrativen Leistungen ab – von der Vermittlung über Vertragsabwicklung bis zur laufenden Betreuung während des Einsatzes. Sie beträgt 8 € pro Tag.
Besteht ein kontinuierlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand – unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Aktuell erhalten Sie in Österreich folgende Pflegegeldbeträge pro Monat:
Pflegestufe | Pflegegeld / Monat |
---|---|
Pflegestufe 1 | € 200,80 |
Pflegestufe 2 | € 370,30 |
Pflegestufe 3 | € 577,00 |
Pflegestufe 4 | € 865,10 |
Pflegestufe 5 | € 1.175,20 |
Pflegestufe 6 | € 1.641,10 |
Pflegestufe 7 | € 2.156,60 |
Die Fahrtkosten sind vom dem Wohnort der zu pflegenden Person abhängig.
Bundesland | Pflegegeld / Monat |
---|---|
Burgerland | € 220,00 |
Kärnten | € 240,00 |
Niederösterreich | € 220,00 |
Oberösterreich | € 240,00 |
Salzburg | € 240,00 |
Steiermark | € 220,00 |
Tirol | € 300,00 |
Vorarlberg | € 320,00 |
Wien | € 220,00 |
Jede Pflegesituation ist einzigartig – genau wie die Kosten.
Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget.
Die folgenden Beispiele beziehen sich auf 4 Wochen Betreuung in der Steiermark:
Situation | 4 Wochen Kosten |
---|---|
Pflegestufe 3 | € 943,00* |
Pflegestufe 4 | € 934,90* |
Pflegestufe 5 | € 764,80* |
* Alle Grundkosten sind inkludiert. Die tägliche Servicepauschale von €8,- wird zusätzlich berechnet. Keine Vermittlungsgebühr.
Nein – es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Pflegekraft 24 Stunden Zuhause - MSF verrechnet keine Vermittlungsprovision. Unsere umfangreichen Leistungen sind durch eine tägliche Servicepauschale von € 8,- vollständig abgedeckt.
Diese Pauschale beinhaltet:
Die Bezahlung des Honorars erfolgt direkt an die Betreuer:innen. Die Servicepauschale in Höhe von € 8,- pro Tag wird zusätzlich an unser Unternehmen „Pflegekraft 24 Stunden Zuhause – MSF“ entrichtet.
Die Festsetzung der Pflegeeinstufung erfolgt bei einem Hausbesuch durch Arzt / Ärztin oder einer diplomierten Pflegefachkraft.
Nein, Essen und Wohnen stellen Sie den Betreuer:innen zur Verfügung. Wobei das Essen in den meisten Fällen von den Betreuer:innen eingekauft und zubereitet wird. Über die Kosten führt sie ein Haushaltsbuch.
Pflegesituationen und Kosten sind unterschiedlich. Wir finden die passende Lösung für Sie – orientiert an Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget. Nach Ihrer Anfrage kontaktieren wir Sie innerhalb von 24 Stunden.